Drogen + Auto
Wer mit Drogen im Auto angetroffen wird, wird in aller Regel auch bald etwas von seiner Führerscheinstelle hören. Ob eine gerichtliche Strafe verhängt wird ist garnicht so entscheidend.
Ob eine MPU angeordnet wird, hängt von den Umständen und von den Substanzen und der Konzentration im Urin oder Blut ab.
Bei niedriger Konzentration ( ca. 1,0 ng /ml) könnte ein " Ärztliches Gutachten " eingefordert werden oder siehe Unten " Einmaliger Konsum- Trennen können ".
Es ist auch nicht wichtig , ob die Drogen auch im Körper nachgewiesen werden , oder ob die BTM-Substanzen "nur" im Fahrzeug gefunden werden oder bei Fußgängern in der Hosentasche.
Es ist auch nicht selten , dass jemand von einem " Dealer" verraten wird- also aktiv garnicht im Straßenverkehr aufgefallen ist, trotzdem steht die MPU ins Haus.
Ein Fahrzeug ist auch ein Fahrrad .
Drogen+ Radfahren
Der Führerschein ist auch mit dem Fahrrad in Gefahr, wenn der Lenker vorher Drogen konsumiert hat .
Die Folge ist auch hier eine MPU- Anordnung .
Drogen Abstinenz
Es gilt Ähnliches wie für Alkohol Nachweise .
Es geht Urinscreening oder Nachweise über Haarproben .
Die Haarproben können bis zu 6 cm Haarlänge haben und gelten dann für 6 Monate.
Abstinenznachweise nach Therapie
Nach Ende der stationären Therapie beträgt die Zeit für den Abstinenznachweis auf Illegale Drogen mind.12 Monate.
Bei einer offenen Therapie müssen die Umstände genau betrachtet werden, ob davon etwas angerechnet werden kann.
Die Drogenkontrollen in der Therapie sind meist für die MPU nicht geeignet.
Ähnliches gilt auch für die Zeit nach einer Haftstrafe.
Ungünstig ist die Situation , wenn die MPU direkt nach einer langfristigen ambulanten Drogenberatung gemacht wird.
Einmaliges Fahren unter Cannabis- "Trennen können"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25.4.17 in Frage gestellt, ob nach einmaligen Fahren unter Einfluss von Cannabis immer der FE-Entzug angeordnet werden muß. ( AZ . 11BV 17.33)
Das Gericht hält es , entsprechend den Umständen auch für möglich , dass zukünftig Cannabiskonsum und Fahren von dem Konsumenten getrennt werden könnte.
Dies führt bei den Führerscheinstellen zu einer etwas speziellen MPU- Fragestellung:
" Kann Herr XY den Cannabiskonsum vom verantwortungsvollen Fahren trennen ?- Ein Abstinenznachweis ist nicht gefordert".
Diese Frage- die speziell bei THC -Konsumenten mit geringen Werten gestellt wird - führt oft zu der irrigen Meinung , dass Abstinenz und deren Nachweis nicht mehr nötig wäre.
In der MPU wird der Psychologe aber gemäß den Richtlinien immer auf einem Abstinenznachweis bestehen .... und somit ist die MPU auch meist " für die Katz ".
In den allermeisten Fällen wird es nicht gelingen , das Trennen von Konsum und Fahren in der MPU glaubhaft darzustellen, denn nur für diesen Fall wäre ja ein Abstinenznachweis nicht gefordert.
In diesen Fällen wird auf eine " Ärztliches Gutachten" im Vorfeld verzichtet.