Ob Sie in Ihrem Fall einen Abstinenztest brauchen, kann nur an Ihrer persönlichen Situation und Vorgeschichte in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
....zum " unverbindlichen Beratungsgespräch" mehr [ hier ] und unter Tel .: 0951- 29 781 55
Diesen Nachweis brauchen Sie in vielen Fällen für die MPU :
Die Abstinenz kann durch einige Urintests über 6 bis 12 Monate
nachgewiesen werden.
In dem Test wird die Substanz EtG ( ein lange nachweisbares Abbauprodukt von Trinkalkohol) überprüft. Diese Tests müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen ( CTU-Kriterien ) , somit sind die Angebote im Internet oder bei manchen Hausärzten nicht sinnvoll.
Dieser Nachweis wird durch einen sog. EtG-Test gemacht ( EtG =Ethylglucuronid, das Abbauprodukt von Trinkalkohol).
Der EtG- Test ist aber nur die " Eintrittskarte " für die MPU - bei weitem noch nicht das " Sieg-Ergebniss ".
Die früheren Leberwerte haben heute nur noch wenig Bedeutung und ersetzen nicht den EtG-Nachweis.
Oder Sie können die Abstinenz von Alkohol durch mehrere Haaranalysen im Abstand von 3 Monaten beweisen. (... wenn die Haare nicht gefärbt oder dauergewellt sind ).
Auch hier wird im Labor nach EtG-Spuren in den Haarproben gesucht.
Eventuell brauchen Sie gar keine Abstinenz nachweisen.
Es werden heute in zuvielen Fällen Nachweise über lange Zeit und für teures Geld veranlasst, wo es überhaupt nicht nötig wäre.
Im Gegenteil - der Gutachter will nicht den schriftlichen Abstinenzbeleg über -zig Monate sehen , sondern von Ihnen hören , wie Sie heute "risikoarm" mit Alkohol umgehen und dann auch Fahren und Trinken trennen werden.
Da kann ein Abstinenztest genau falsch sein.
Für den Sonderfall " Kontroll.Trinken " (Hypoth.3) gelten spezielle Regeln .